Öffentliche Freiräume

Das Recht eines jeden Bürgers auf Grünflächen ist gerade im städtischen Raum besonders wichtig. Parks und öffentliche Gärten sollen zum Verweilen einladen und gestalterisch ansprechend sein. Sie stellen einen Ort der Ruhe dar.

Schulen, Kindergärten und Spielplätze erfüllen dagegen eher Aktivitäts-Anforderungen. Auch sie sollen besonders die jüngeren Mitglieder unserer Gesellschaft einladen, ihre Zeit im Freien zu verbringen.

Diese beiden Beispiele zeigen einen Teil der vielen Freiraumtypen im öffentlichen Raum. Hinzu kommen weitere Freianlagen wie Straßenbegleitgrün, Ausgleichsflächen und Sportplätze.

Wir helfen bei der Gestaltung und Unterhaltung der Freianlagen.